„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“

Diese Formulierung aus dem Sozialgesetzbuch bildet das Fundament sozialpädagogischer Arbeit an Schulen. Schulsozialpädagogik sucht hierbei nach inklusiven Wegen der Unterstützung aller am Schulleben Beteiligten und versteht sich als Mittler zwischen SchülerInnen, Eltern und Lehrkräften und als Schnittstelle zwischen den unterschiedlichen Lebenswelten der SchülerInnen. Sie unterstützt junge Menschen, die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung aufgrund individueller Beeinträchtigung, sozialer Benachteiligung und/oder spezifischer biographischer Erfahrungen besondere Förderung und Unterstützung benötigen und ergänzt den schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrag.

   

 

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Rosi Meige

Diplom-Sozialpädagogin

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