Kinder unterscheiden sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation, ihren Stärken und Schwächen und damit auch in ihren Erfolgsaussichten auf den unterschiedlichen weiterführenden Schulen.

Bei der Entscheidung müssen Lernstand und Entwicklungspotenzial des Kindes berücksichtigt werden.

 

Informationsveranstaltung für Eltern der 4. Klasse

Im ersten Halbjahr der Klasse 4, in der Regel bis zum Beginn der Herbstferien, veranstaltet die Grundschule einen Informationsabend.

Schulleitungen von Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und beruflicher Schule informieren an diesem Abend über Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen, Abschlüsse und Anschlüsse ihrer Bildungseinrichtungen.

 

Die Grundschulempfehlung

Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 wird von den Lehrkräften für das Kind eine Empfehlung ausgesprochen, welche weiterführende Schulart jedes Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Dieser Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt.

Eine Empfehlung für die Werkrealschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.

Die Halbjahresinformation der Klasse 4 gibt eine Orientierungshilfe. Den Anforderungen des Gymnasiums wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend erreicht wurde. Den Anforderungen der Realschule wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens befriedigend erreicht wurde.

Die Grundschulempfehlung wird gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 ausgegeben.

Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule muss die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. Bei einer abweichenden Grundschulempfehlung kann die Schulleitung den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten. Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie bei der Anmeldung nicht vorlegen.

 

Das besondere Beratungsverfahren

Wenn nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung noch eine weitere Entscheidungshilfe gewünscht wird, können Eltern das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Beratung durch eine dafür besonders qualifizierte Beratungslehrkraft. Gegebenenfalls können allgemeine Begabungstests durchgeführt werden. Die Testergebnisse werden mit den Eltern besprochen.

 

Wichtige Termine im Schuljahr 2023/2024

  • Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl finden im zu Beginn des Jahres 2024 statt. Die Ausgabe der Grundschulempfehlung erfolgt ebenfalls in dieser Zeit. Die genauen Termine werden bekannt gegeben.

 

Grundschulempfehlung

  • Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum.
  • Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen und Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule: spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung

 

Besonderes Beratungsverfahren

  • Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft.

 

Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen

  • Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung.
  • Für Schülerinnen und Schüler die am besonderen Beratungsverfahren.

 

Dieser Text basiert auf einer Broschüre vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Stuttgart. Die komplette Broschüre finden Sie hier als Download.