Mit der Bildungsplanreform in Baden-Württemberg (ab dem Schuljahr 2016/17) ändern sich auch die Verwaltungsvorschriften für die Leistungsfeststellung.

Für die Grundschule liegt diese mittlerweile vor.

Die aktuellen Vorgaben des Ministeriums für Kultus und Sport hat die Gesamtlehrerkonferenz bearbeitet, die gemeinsamen Vereinbarungen stehen allen Schülern und ihren Eltern hier zur Verfügung.

Im Gegensatz zur Grundschule liegt für die Werkrealschule die endgültige Verordnung zur Leistungsbeurteilung noch nicht vor, es gelten bis auf weiteres die Vorgaben der Notenbildungsverordnung (1983/2012). Wegen der geänderte Fächerbezeichnungen war eine Überarbeitung unserer Vereinbarungen aber für die Werkrealschule notwendig. In der Übergangsphase gelten die festgelegten Vorgaben auch für die noch existierenden Fächerverbünde.

Stand: Dezember 2016

 

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