Im Krankheitsfall bitten wir um zwei Dinge:

1. Benachrichtigung
Kann Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen, dann benachrichtigen Sie bitte gleich am ersten Fehltag unser Sekretariat. Dieses erreichen Sie telefonisch unter 07531 / 92550 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte beachten Sie, dass das Sekretariat am Montag und Dienstag zwischen 7.30 – 7.50 und 8.35 - 8.40 Uhr telefonisch nicht erreichbar ist, da hier Essensmarken für die Mensa verkauft werden.

2. Entschuldigung
Zusätzlich muss Ihr Kind spätestens am dritten Fehltag schriftlich bei der Klassenlehrerin bzw. beim Klassenlehrer entschuldigt werden. Hier bitten wir möglichst um eine von Ihnen unterschriebene Entschuldigung in Papierform.

Wird eine Schülerin oder ein Schüler innerhalb von drei Fehltagen nicht entschuldigt, gilt die Fehlzeit als „unentschuldigtes Fehlen“. Sämtliche nicht erbrachten Leistungen in dieser Zeit können dann mit der Note „ungenügend“ (6) bewertet werden. Ein wiederholt unentschuldigtes Fehlen kann außerdem gemeldet und eine ärztliche Attestpflicht verlangt werden.

Hinweis zu Corona

Aufgrund der Corona-Pandemie besteht Unsicherheit bei Erkältungs- und Krankheitssymptomen sowie im Umgang mit Infektionen. Hierzu stellen wir die Leitfäden „Wann muss mein Kind zuhause bleiben?“ und Und was passiert jetzt - Informationen zu Quarantäne und Impfen bereit.

Beurlaubung

Ein Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht muss gemäß §4 der Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg gestellt werden. Anträge auf Beurlaubung müssen rechtzeitig (d.h. möglichst eine Woche vor dem beantragten Beurlaubungstermin!) eingereicht werden. Es gelten die Regelungen der Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg (siehe Antrag).

Download: Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht